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Artikel: Wissenswertes über das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) unserer Produkte

Wissenswertes über das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) unserer Produkte

Wissenswertes über das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) unserer Produkte

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist ein zentrales Kennzeichnungselement auf verpackten Lebensmitteln, das Verbrauchern signalisiert, bis zu welchem Zeitpunkt das Produkt bei sachgemäßer Lagerung seine optimalen Eigenschaften – etwa Geschmack, Geruch, Konsistenz und Nährwert – behält. Dabei handelt es sich nicht um eine strikte Sicherheitsgrenze, sondern um einen Qualitätsindikator.

Funktion und Bedeutung des MHD

Hersteller ermitteln das MHD auf Grundlage umfangreicher Haltbarkeitstests, bei denen Faktoren wie Zusammensetzung, Verpackung und Lagerbedingungen berücksichtigt werden. Überschreitet ein Lebensmittel das MHD, bedeutet dies in der Regel nicht, dass es automatisch gesundheitsschädlich wird. Vielmehr kann sich die sensorische Qualität (z. B. Geschmack oder Textur) im Laufe der Zeit verändern. Vor allem bei Produkten wie Konserven, trockenen Lebensmitteln oder haltbar gemachten Erzeugnissen dient das MHD als Richtwert für die beste Qualität.

Unterschied zum Verbrauchsdatum

Wichtig ist der Unterschied zum Verbrauchsdatum, das vor allem bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie frischem Fleisch, Fisch oder Milchprodukten verwendet wird. Während das MHD primär ein Qualitätsmerkmal darstellt, markiert das Verbrauchsdatum den Zeitpunkt, nach dem ein Produkt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr konsumiert werden sollte.

Gesetzliche Grundlagen in Österreich und der EU

In Österreich gelten die europäischen Vorschriften, insbesondere die EU-Verordnung Nr. 1169/2011, welche die Kennzeichnung von Lebensmitteln regelt. Diese Vorschriften verpflichten Hersteller, neben weiteren Informationen auch ein Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben, sofern dies für das jeweilige Produkt sinnvoll ist. Nationale Institutionen, wie die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, überwachen die Einhaltung dieser Regelungen und stellen Informationen zur sachgerechten Lagerung und Nutzung von Lebensmitteln bereit.

Verbraucherinformationen und praktische Tipps

Für Verbraucher gilt: Das aufgedruckte MHD sollte zwar als Orientierungshilfe genutzt werden, es ersetzt jedoch nicht den gesunden Menschenverstand. Viele Lebensmittel können auch nach Ablauf des MHD noch genießbar sein, sofern sie keine Auffälligkeiten wie unangenehmen Geruch, veränderte Farbe oder Konsistenz aufweisen. Bei offensichtlichen Zweifeln sollte das Produkt jedoch nicht mehr verzehrt werden.

Quellenangaben

  • Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). Informationen zur Haltbarkeit von Lebensmitteln. 
  • Europäische Union, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher. 
  • Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT). Leitfäden und Empfehlungen zur Lebensmittelkennzeichnung in Österreich.

Diese Quellen bieten weiterführende Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen und praktischen Aspekten des Mindesthaltbarkeitsdatums in Österreich und der EU.

Foto(s): Birgit Maier

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